- Zollgut
- ⇡ Nichtgemeinschaftswaren.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Zollgut — Zọll|gut 〈n. 12u〉 zollpflichtige Ware(n) * * * Zọll|gut, das (Amtsspr.): zollpflichtige Ware … Universal-Lexikon
Deutscher Wein — Weinbau im Moseltal bei Zell. Erkennbar ist die typische Kombination aus Steillage und der Nähe zum Wasser. Die Bezeichnung Deutscher Wein steht für Wein, der in Deutschland erzeugt wird. Für den Anbau von Wein in Deutschland gilt – neben dem… … Deutsch Wikipedia
Versandschein — Ein Versandschein ist ein Begleitpapier beim grenzüberschreitenden Warentransport. Man unterscheidet folgende Versandscheine: T1 für Nichtgemeinschaftswaren (früherer Begriff: Zollgut) im gemeinschaftlichen Versandverfahren T2 für… … Deutsch Wikipedia
Vorübergehende Verwahrung — Die Vorübergehende Verwahrung bezeichnet die Aufbewahrung von Zollgut nach den Richtlinien der Zollbehörde. Erklärung In die Vorübergehende Verwahrung kommen alle Waren die summarisch angemeldet wurden. Die Waren werden im Lager des Handling… … Deutsch Wikipedia
Weinbau in Deutschland — Weinbau im Moseltal bei Zell. Erkennbar ist die typische Kombination aus Steillage und der Nähe zum Wasser. Die Bezeichnung Deutscher Wein steht für Wein, der in Deutschland erzeugt wird. Für den Anbau von Wein in Deutschland gilt – neben dem… … Deutsch Wikipedia
Gepäckabfertigung — (luggage registration; enregistrement des bagages; spedizione bagagli). Inhalt: I. Abfertigung in den Ländern des europäischen Festlandes. – 1. Annahmestellen. 2. Prüfung der Annahmefähigkeit im allgemeinen. 3. Verpackung. 4. Entfernung älterer… … Enzyklopädie des Eisenbahnwesens
Versandanmeldung — Eine Versandanmeldung (auch: Versandschein) ist ein Begleitpapier beim grenzüberschreitenden Warentransport. Eine T1 wird zur Beförderung von Nichtgemeinschaftsware innerhalb der EU verwendet. Das Versandverfahren kann elektronisch (via NCTS)… … Deutsch Wikipedia
Zollrechtliche Versandverfahren — Bei den zollrechtlichen Versandverfahren handelt es sich um Zollverfahren, bei denen Waren unverzollt und unversteuert innerhalb den Staaten der Europäischen Gemeinschaft bzw. der EFTA Staaten oder zwischen beiden befördert werden. Ebenso gibt es … Deutsch Wikipedia
Freigut — Frei|gut 〈n. 12u〉 1. 〈Kaufmannsspr.〉 1.1 kostenlos beförderte Ware 1.2 zollfreie Ware 2. 〈veraltet〉 von Lehnspflichten, Frondiensten u. Abgaben freies Bauerngut; Sy Freihof, Freihufe * * * Freigut, 1) Freihof, Hofgut eines Freibauern, das in… … Universal-Lexikon
Carnet — Car|net [kar nɛ ], das; s, s: Kurzf. von ↑ Carnet de Passages. * * * Carnet [kar nɛ, französisch] das, / s, internationaler Zollpassierschein, der die vorübergehende Verwendung (Einfuhr, Ausfuhr) oder Durchfuhr (Transit) von Zollgut erleichtert … Universal-Lexikon